Verkehrsberuhigter Bereich der Obergasse freigegeben!

Nach fast einem Jahr Bauzeit konnte am Freitag, den 11.Oktober der neugestaltete Bereich der Obergasse für den Verkehr freigegeben werden. Hierdurch werden sich die Verkehrsströme innerhalb des Ortes wieder normalisieren und auch die Zufahrt zu den Betrieben in der Obergasse ist wieder ohne Einschränkungen möglich.

Aber nicht nur die Öffnung der Straße erfreut uns, auch die Umwidmung des Bereiches von der Kreuzung bis zur Hausnummer 17 in einen „Verkehrsberuhigten Bereich“, erhöht die Aufenthaltsqualität und sorgt für mehr Verkehrssicherheit in der Ortsmitte.

Der Begriff „Verkehrsberuhigter Bereich“ ist in der Straßenverkehrsordnung (§42 Absatz 2 Anlage 3 StVO) definiert.

Der gesamte Bereich ist von gegenseitiger Rücksichtnahme und Miteinander aller Verkehrsteilnehmer geprägt.
Die weiteren Grundregeln stellen sich wie folgt dar:
1. Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
2. Es darf nur in den dafür gekennzeichneten Flächen geparkt werden.
3. Außerhalb dieser Bereiche darf zum Ein- und Aussteigen sowie zum Be- und Entladen gehalten werden.
4. Fußgänger dürfen den gesamten Verkehrsraum nutzen, Kinderspiele sind im gesamten Bereich erlaubt.

Wir hoffen, dass alle Verkehrsteilnehmer, Anwohner und Nutzer dieses neugestalteten Bereichs, in unserer Gemeinde, sich so verhalten, dass sich die getätigten Investitionen positiv auf das Gemeinwesen auswirken.

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